Aufenthaltserlaubnis

 

 

Nach Maßgabe der geltenden Gesetze ist ein Ausländer mit dem Eigentum in Zypern berechtigt, eine Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten. Für EU-Bürger bestehen keine Einschränkungen. Um eine Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten, müssen Sie einen Antrag bei der Einwanderungsbehörde ausfüllen.
Die Nicht-EU-Bürger müssen wie folgt vorgehen:

Befristete Aufenthaltsgenehmigung

Um solche Genehmigung zu erhalten, muss man sich an das Einwanderungsbüro in Ihrer Stadt gehen und folgende Dokumente vorlegen:

• Pass
• Bankkontoübersicht in Kopie
• Jegliche Belege, welche sich auf Einkommen beziehen
• Vier Lichtbilder vom Passtyp
• Kaufvertrag in Kopie
•  Krankenversichrung
• Bankeinlage  – 550 Euro, für den Fall, wenn Sie  ein Verbrechen begehen und von den Behörden deportiert werden.

Ein befristete Aufenthaltsgenehmigung wird für 1 bis 4 Jahre erteilt. Nach Wunsch kann diese Frist verlängert werden.
Und noch ein Detail – einen Monat vor dem Ablauf der Aufenthaltsgenehmigungsfrist muss man sich um derer Verlängerung kümmern.
Ständige Aufenthaltsgenehmigung
Um eine ständige Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten, müssen die Ausländer einen Antrag einreichen und nachweisen, dass sie und ihre Familien  in materieller Hinsicht selbständig sind und sich dauernd im Laufe von 5 Jahren in Zypern befanden.
Darüber hinaus muss man einer der folgenden Kategorien entsprechen:
 
Erste Kategorie: Eröffnetes Bankkonto in Zypern, Immobilienerwerbsvertrag und Belege über Jahreseinkommen von mindestens € 9.570,00 pro Kopf.

Zweite Kategorie: Personen, die an Einrichtung einer Firma in Zypern interessiert sind.
Dritte Kategorie: Personen, die an Eröffnung eigenen Geschäftssegments in Zypern interessiert sind, vorausgesetzt, dass durch ihre Handlungen die wirtschaftliche Situation nicht beeinträchtigt wird. In dieser Situation ist Anfangskapital in Höhe von EUR 255.000,00 erforderlich.
Vierte Kategorie: Ausländer, die bei zyprischen Unternehmen oder Anstalten zu arbeiten beabsichtigen. In dieser Situation kann die Genehmigung erteilt werden, wenn durch die Arbeitsanstellung dieser Person keine Arbeitslosigkeitssteigerung unter den Inländern im entsprechenden Geschäftsbereich verursacht wird.
Formen für Beantragung der Aufenthaltsgenehmigung auf der Web-Seite des Außenministeriums.
Form 1
Form 2
Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:
• Pass
• Kaufvertrag in Kopie
• Belege der Auszahlungen an Bauauftragnehmer für erworbene Immobilien,  in Kopie
• Bankkontoübersicht in Kopie
• Jegliche Belege, welche sich auf Einkommen beziehen
• Vier Lichtbilder vom Passtyp
• von Ihrer zyprischen Bank ausgestelltes Bürgschaftsschreiben
 Um eine Genehmigung zu belkommen, müssen Sie sich an Ihren Rechtsanwalt oder an das Einwanderungsbüro in Ihrer Stadt wenden.
Benötigen Sie detailierte Informationen, bitte kontaktieren Sie Innerministerium von Zypern unter:
+357 22 867-400
+357 22 867401
+357 22 867 403
+357 22 867405

Langfristige Aufenthaltsgenehmigung in der Europäischen Union
Zur Zeit bereitet die Regierung von Zypern die neue Immigrationsgesetzgebung vor. Sie sieht außerdem vor, dass die Bürger der Drittländer, die auf Zypern ständig leben, können langfristige  Aufenthaltsgenehmigung in der EU bekommen. Alle notwendigen Informationen darüber kann man im Dokument lesen, das die Richtlinie des EU-Rates Nr. 2003/109/EU heißt. Dort sind auch die Instruktionen für EU-Mitgliedsländer formuliert, wie diese Richtlinie eingesetzt werden muss. Seinerseits, gibt es ein spezielles Dokument, den Bericht, das von Cyprus International Businesses Association (CIBA) herausgegeben wurde. Dieses Dokument erklärt viele Nuancen der EU-Richtlinie.
Geltung der EU-Richtlinie 2003/109/EU:

Der Inhalt der Richtlinie betrifft die Bürger der Drittländer an. Zu dieser Kategorie gehören jede Personen, die keine Bürger der EU-Mitgliedsländern sind, aber legal auf ihrem Territorium leben. Zu dieser Kategorie gehören nicht in einem EU-Mitgliedsland lebende Gebietsfremder – Studenten, Praktikanten, Asylsuchende, anerkannte Flüchtlinge. Dieser Richtlinie unterliegen auch nicht Saisonarbeiter, Hausarbeiter, Diplomaten (d.h. alle, wer sich auf dem Territorium zeitweilig befindet).

Aufenthaltsdauer:

Langfristige  Aufenthaltsgenehmigung wird von einem EU-Mitgliedsstaat denen Bürgern der Drittländer gewährt, die vor der Einreichung des Antrages auf dem Territorium des Staates legal und ständig (ununterbrochen) innerhalb von 5 Jahren gelebt haben. Wenn der Bewerber im Land gefehlt hat, sollen die Perioden seiner Ausreise nicht länger als 6 Monate (jede Periode) betragen, und die Gesamtfrist des Fehlens soll 10 Monate nicht überschreiten. Das soll jeder beweisen, wer langfristige Aufenthaltsgenehmigung (dass er innerhalb von 5 Jahren aus dem Land für insgesamt nicht länger als 10 Monate ausgereist war, und jedes Mal seine Ausreisen kurz waren, nicht länger, als ein halbes Jahr) bekommen will.

Die Ausnahmefälle sind möglich, wenn die EU-Mitgliedsstaaten (laut ihren nationalen Gesetzen) längere Ausreisen aus dem Land zulassen können.
Anforderungen an den Erhalt einer langfristigen Aufenthaltsgenehmigung:

Die Interessenten, die langfristige Aufenthaltsgenehmigung in der EU  erhalten wollen, sollen Beweise vorlegen, dass sie sicheres Einkommen haben. Das Einkommen soll ausreichend sein, um dem Bewerber und seinen Familienangehörigen das Lebensniveau zu sichern, damit sie nicht gezwungen werden, sich an den Staat nach sozialer Hilfe zu wenden. Der Bewerber soll die Krankenversicherung (wie auch seine Familienangehörigen) haben. Es ist auch möglich, dass der Staat fordert, dass der Bewerber die Bedingungen für Integration in die lokale Gesellschaft erfüllen soll. Sie können verschieden sein, abhängig von den nationalen Gesetzen. Als Beispiel kann die Ablegung von Tests für Kenntnis der Nationalsprache, Geschichte und Gesetze des Landes usw. dienen.

Erhalt langfristiger Aufenthaltsgenehmigung

Für den Erhalt langfristiger Aufenthaltsgenehmigung reicht der Bewerber bei den Behörden des EU-Mitgliedstaates (des Aufenthaltslandes) den Antrag ein. Dem Antrag sind die Dokumente beizulegen, die das Entsprechen des Bewerbers den Anforderungen, die in der Richtlinie formuliert sind, bestätigen. Außer diesen Dokumenten soll der Bewerber den gültigen Pass (oder seine beglaubigte Abschrift), Unterlagen, die seinen unbeweglichen Besitz bestätigen, den Pachtvertrag des Wohnung usw. vorlegen. Die Behörden prüfen Dokumente und fassen den Beschluss im Laufe eines halben Jahres. Diese Frist kann sich nur in den Ausnahmefällen (z.B., wenn die Prüfung der Dokumente schwierig ist) hinziehen.

In diesem Fall, wenn der Bewerber allen Anforderungen entspricht und keine Bedrohung öffentlicher Sicherheit ist, gewähren lokale Behörden ihm die Aufenthaltsgenehmigung in der EU. Das erfolgt ohne zusätzliche Besprechungen oder Interviews. Im Fall einer Absage sind die Behörden verpflichtet, Argumente beizubringen und Gründe der Antragsablehnung  zu erklären. Sie sollen dabei dem Bewerber die Fristen und das Verfahren der Einlegung der Berufung mitteilen, denn der Bewerber, der eine Absage bekommen hat, hat das Recht eine Berufung einzulegen.
Nachdem dem Bewerber eine langfristige Aufenthaltsgenehmigung in der EU gewährt worden ist, bekommt er den Status „ständiger Resident“. Die Aufenthaltsgenehmigung wird für 5 Jahre verliehen. Ständiger Resident muss den Antrag auf Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung nach Ablauf ihrer Gültigkeitsfrist einreichen, und sie wird automatisch verlängert. Wenn die Gültigkeitsfrist abgelaufen ist, gilt langfristige Aufenthaltsgenehmigung in der EU keineswegs als ungültig, der Antrag des Inländers reicht, um sie zu verlängern.
Aber ständigem Residenten kann das Recht auf den Status entzogen werden. Das geschieht in folgenden Fällen:
1.    Wenn es sich herausgestellt hat, dass der Status anhand falscher Dokumente oder Anträge gewährt wurde.
2.    Wenn der Resident auf dem Territorium der EU innerhalb eines Jahres (12 Monate ununterbrochen) fehlt. Hier können Ausnahmen abhängig von der Reihe der Gründe gemacht werden.
3.    Wenn der Resident eine Bedrohung öffentlicher Sicherheit geworden ist.
Ständige Residenten besitzen gleiche Rechte mit den Bürgern eines EU-Mitgliedsstaates in folgenden Bereichen:

- Arbeitsanstellung (mit Ausnahme von der Arbeit in den Anstalten des öffentlichen Rechts),                                                                                                                                   - Führung eigenen Geschäftes;
- Sozialfürsorge;
- Steuervergünstigung;
- Ausbildung (dazu gehört auch der Erhalt eines Stipendiums);
- Anerkennung von Berufsdiplomen, Bescheinigungen und anderen Zertifikaten;
- Freiheit des Beitritts zu lokalen Assoziationen und Organisationen;

Einige Beschränkungen können die Führung eines Privatgeschäftes (seine bestimmten Formen) betreffen. Das geschieht in den Fällen, wenn die lokale Gesetzgebung lautet, dass sich mit Tätigkeit nur die EU-Bürger beschäftigen können. Es besteht auch eine Wahrscheinlichkeit, dass die Behörden den Zugang des Residenten (der langfristige Aufenthaltsgenehmigung hat) zu sozialer Hilfe beschränken können.

In welchem Fall kann ständiger Resident aus dem Wohnungsland deportiert werden? Das ist möglich nur unter der Bedingung, dass er eine Bedrohung der Sicherheit und öffentlicher Ordnung ist. Keine anderen Gründe gelten nicht. Wenn der Resident mit der Entscheidung der Behörden über seine Deportation nicht einverstanden ist, vorbehält er sich das Recht die Entscheidung mit Hilfe eines Rechtsanwaltes zu beanstanden. So ist der Resident gegen die rechtswidrige Deportation geschützt.

Es gibt noch günstigere Möglichkeiten. Die Gültigkeitsdauer der Aufenthaltsgenehmigung kann unbegrenzt sein. Es ist leichter die Aufenthaltsgenehmigung mit unbegrenzter Gültigkeitsdauer zu erhalten, und die Bedingungen des Erhaltes sind günstiger. Aber es gibt eine Erschwerung – es wird komplizerter sein, in einem anderen EU-Land solche Aufenthaltsgenehmigung zu bekommen.

Ständiger Resident jedes der EU-Länder hat das Recht auch in einem anderen EU-Staat zu leben, wenn er dort Arbeit hat oder sich selbständig macht sowie auf eine Bildungsanstalt geht. Wenn der Besitzer langfristiger EU-Aufenthaltsgenehmigung von einem zu anderem Land fährt, soll er sich nach Ankunft innerhalb von 3 Monaten an die entsprechende Anstalt dieses Landes wenden, wo man langfristige Aufenthaltsgenehmigung in diesem Staat bekommen kann.
Das Immigrationsorgan des Staates, wohin der Resident angekommen ist, kann vom Bewerber die Dokumente fordern, die oben erwähnt wurden (diese  müssen ständiges Einkommen, Versicherung usw. bestätigen).

Beim Umzug in einen anderen EU-Staat hat der Resident, der langfristige Aufenthaltsgenehmigung besitzt, das Recht seine Familie mitzunehmen (wenn die Familienangehörigen im ersten EU-Land zusammen mit ihm gewohnt haben und wenn sie Forderungen entsprechen, die die Regierung des Umzugstaates  an die Einfahrenden stellt). Wenn der Umzug den Familienangehörigen auf diesem Grund abgelehnt wurde, können sie aufgrund der Richtlinie des EU-Rates 2003/86/EU vom 22. September 2003 handeln, wo das Recht auf Familienzusammenführung formulirt ist.
Es gibt eine Wahrscheinlichkeit, dass der Staat langfristige Aufenthaltsgenehmigung in diesem Fall absagt, wenn der Bewerber oder seine Familienangehörigen Überträger einer für die Gesellschaft gefährlichen Krankheit sind. Die Liste der Krankheiten, die ausreichender Grund für die Absage sind, wurde von der Weltgesundheitsorganisation bestimmt. Das sind vorwiegend Infektionskrankheiten, die von Parasiten hervorrufen werden.

Um von der Gesundheit des Bewerbers zu überzeugen, können die Behörden des Umzugsstaates von ihm fordern, ärtzliche Untersuchung zu machen. Aber ärztliche Untersuchung der Bewerber ist kein System, die Behörden können das nur in den Ausnahmefällen fordern.
Die Gesetzgebungen aller EU-Mitgliedsstaaten ist in Übereinstimmung mit Anforderungen der EU-Richtlinie gebracht, und die Richtlinie wurde am 23. Januar 2006 in Kraft gesetzt.

Die Immigrationsbehördden von Zypern haben eine Reihe von Entscheidungen zu „flexiblen“ Punkten der Richtlinie getroffen. Für den Erhalt ständiger Aufenthaltsgenehmigung auf Zypern müssen die Bewerber:

- einen Integrationskursus durchmachen (für Kenntniss der Geschichte und Gesetze von Zypern);
- die Kenntniss der griechischen Sprache zeigen;
- ärtzliche Kommission durchmachen;

Der Punkt, der langfristige Aufenthaltsgenehmigung in der EU anbetrifft, ist in das neue Migrationsgesetz von Zypern aufgenommen.