Der Steueraufwand

 

 

Steuerausgaben beim Immobilienkauf

Steuer für die Anmeldung der Eigentumsübertragung an den Käufer-Titel (einmalige Steuer).
Diese Steuer ist zu bezahlen, um das Recht freien Immobilienbesitzes auf Ihren Namen zu übertragen. Das kann gemacht werden, wenn die Bewilligung der Regierung über die Übergabe an Sie des Dokumentes, das Ihr Eigentumsrecht bestätigt, schon erhalten ist, und alle gegenseitigen Abrechnungen mit dem Verkäufer ausgeführt sind. Die Steuer für die Anmeldung des Eigentums wird an die Verwaltung für die Anmeldung des Grundeigentums nach folgender Tarifskala bezahlt:

Immobilienwert, Euro               einmalige Steuer , %
bis 85 450                                                            3 %
von 85 451 bis 171 000                                        5 %
über 171 000                                                  8 %

Wenn der Kauf für 2 Personen getätigt ist, wird die Kostenvergütung zu gleichen Anteilen ausgeführt.
Stempelgebühr (einmalige Steuer)
Der Käufer ist verpflichtet, die Stempelgebühr für die Legalisierung  des Immobilienerwerbs zu bezahlen. Die Stempelgebühr wird beim Department innerer Steuern (Inland Revenue Department) nach folgender Tarifskala bezahlt:

Immobilienwert, Euro                              Stempelgebühr, %
bis 171 000                                                    0,15
über 171 000                                          0,2

Diese Steuer ist innerhalb von 30Tagen nach der Unterzeichnung des Vertrages über den Immobilienkauf zu bezahlen.

Immobiliensteuer (Jahressteuer für das Eigentum)
Der Besitzer angemeldeter Immobilie (nach Erhalt des Vermögenstitels) ist verpflichtet, eine Jahressteuer zu bezahlen, derer Höhe von ihrem Wert abhängt. Die Immobilien bis 171 000 Euro sind nicht steuerpflichtig. Die Immobilien über 171 000 Euro werden mit einer Steuer in folgender Höhe belegt:

Immobilienwert, Euro                    Jahressteuer, %

bis 171 000                                         nicht steuerpflichtig von 171 001 bis
                                                          427 150                     0,2 %
von 427 151 bis 854 300                     0,3 %
über 854 300                               0,35 %

Zahlungen für Elektroenergie, Wasserversorgung und andere Dienstleistungen.
Die Zahlungen für Wasserversorgung und Elektroenergie sind an die entsprechenden Gesellschaften nach Ablauf bestimmter Zeitperiode  im Laufe des Jahres zu bezahlen. Sie basieren ausschließlich auf den Verbrauch. Obwohl die Höhe jeder Rechnung geändert werden kann, kann man trotzdem einen ungefähren Verbrauch in Höhe von 500 Euro pro Person bestimmen. Die Munizipalität und andere Organisationen sind verantwortlich für regelmäßige Müllabfuhr, Straßenbeleuchtung, Kanalisationsanlagen usw. Diese Dienstleistungen abhängig von der Region kosten ca. 85 Euro pro Jahr.
 

Versicherungspolice.
 

Die Versicherungspolice wird von der Baufirma bis zur Inbetriebnahme der Immobilie gedeckt. Ab Moment der Inbetriebnahme gilt die Versicherungspolice der Immobilie die Verantwortung des Inhabers. Ihr annähernder Wert beträgt 2.55 Euro für jede 1.788 Euro des Immobilienwertes pro Jahr.

Kapitalzuwachssteuer.
Wenn Sie in Zukunft eigene Immobilien verkaufen wollen, gibt das lokale Gesetz eine Möglichkeit ins Ausland die ganze Summe zu überweisen, die für das Eigentumsrecht bezahlt wurde.
 

Erbsteuer. 

Die Erbsteuer wird bei der Eigentumsübertragung nicht bezahlt.
 

Steuerdiskonte.
Die Menschen im Rentenalter, die entsprechende Zahlungen bekommen, werden von den Steuerzahlungen befreit.
Auf Zypern besteht der Vertrag mit verschiedenen europäischen Ländern über die Vermeidung wiederholter Besteuerung. Die Bürger dieser Länder werden von der Notwendigkeit befreit, die Steuern in 2 Ländern zu bezahlen.